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Kann man sich vor Epilepsie schützen?

Ja und nein. Eine allgemeingültige Prävention für eine Epilepsie gibt es nicht. Oft sind die Ursachen nicht nachweisbar. Epilepsien, die jedoch auf eine Verletzung, auf Infektionen oder auf bestimmte Grunderkrankungen zurückzuführen sind, lassen sich vorbeugen. Nachfolgend finden Sie einige Tipps für eine Prävention.

1) Vermeiden Sie Kopfverletzungen
Vor allem Kopfverletzungen können die Entstehung einer Epilepsie begünstigen. Schützen Sie deshalb Ihren Kopf. Tragen Sie beim Fahrrad- oder Skifahren einen Helm, achten Sie darauf, dass Ihr Kind im Auto in einem für die Größe geeigneten Kindersitz sitzt und dieser ordnungsgemäß befestigt ist.

2) Frühzeitige medikamentöse Therapie
Eine Arzneimitteltherapie nach dem ersten oder zweiten Anfall, in manchen Fällen auch bei Gelegenheitsanfällen wie z. B. Fieberkrämpfen, kann das Risiko für die Entstehung einer Epilepsie vermindern, Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt überwachen.

3) Ausrechende Betreuung während der Schwangerschaft
Viele Epilepsien im Kindheitsalter gehen auf Hirnschädigungen beim ungeborenen Kind zurück. Eine umfassende Betreuung während der Schwangerschaft ist deshalb eine gute Vorbeugung. Auch sollten Erkrankungen wie z. B. Blutthochdruck und Infektionen während der Schwangerschaft behandelt werden.

4) Behandlung von Erkrankung
Auch Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, ein Bluthochdruck, Infektionen und anderen Erkrankungen können sich auf das Gehirn auswirken. Sie sollten deshalb konsequent behandelt werden.

 

Welche Behandlungsmethoden gibt es?

  • Die Behandlung mit speziellen Medikamenten den s.g. Antiepileptika
  • Die Entfernung des Anfallsherds durch Operation
  • Die Behandlung mit einem Vagunsnervstimulator
  • Eine spezielle Ernährungsform: Die Ketogene Diät
  • Weitere Methoden sind Biofeedback und der Einsatz von Vitaminen

Epilepsie und Versicherungen

Versicherungsfragen spielen heutzutage für jeden eine gewichtige Rolle. Soll ich meine Altersvorsorge durch Abschluss einer Lebensversicherung verbessern, oder doch lieber einen Fondssparplan.  Fahre ich mit der gesetzlichen, oder der privaten Krankenversicherung besser. Wie sichere ich mich ab wenn ich noch jung bin, Familie habe und/oder mich selbständig machen will?

Während im Bereich der gesetzlichen Versicherungen (Renten-, Kranken- und Unfallversicherung) Menschen mit Epilepsie wie jeder andere auch behandelt werden, ergeben sich im Bereich der privaten Versicherungen Besonderheiten: Bei manchen Versicherungsarten werden Menschen mit Epilepsie nur unter der Bedingung aufgenommen, dass sie höhere Beiträge, s. g. Risikozuschläge, bezahlen und bei anderen kömmt es vor, das Menschen mit Epilepsie ganz ausgeschlossen werden.

Die einzelnen Versicherungsunternehmen verhalten sich  aber nicht immer gleich gegenüber Bewerbern mit Epilepsie. Deshalb kann ist Ihnen doch gelingen, eine Versicherung mit akzeptablen Vertragsbedingungen abzuschleißen, wenn Sie sich zuvor gut informieren. Ein direkter Versicherungsvergleich gelingt Ihnen am besten über das Internet oder mit der Persönlichen Beratung eines Qualifizierten Versicherungs-maklers.

Lebensversicherung
Kapitalbildende Lebensversicherung, bei der eingezahlte Beiträge verzinst werden (Achtung: es werden nur die Sparbeiträge ca. 60 bis 70 % vom Gesamtbeitrag mit einem Zinssatz von zur Zeit 2,25 % verzinst), um bei Erreichen eines vereinbarten Alters als Gesamtsumme oder Rente ausgezahlt zu werden. Zieht man jetzt noch die Inflation ab, bleibt nichts mehr von der Verzinsung übrig und die Überschüsse können nicht garantiert werden. Als Geldanlage wenig empfehlenswert.
Einschränkung für Personen mit Epilepsie: NEIN

Fondsgebundene Lebensversicherungen, der gesamte Leistungsanspruch ist bei fondsgebundenen Lebensversicherungen an die Wertentwicklung von bestimmten Finanzinstrumenten gebunden. Der Versicherer übernimmt somit keine Verpflichtung, die Leistung in einer bestimmten Höhe zu erbringen. Mittlerweile gibt es jedoch die Möglichkeit in Garantiefonds einzuzahlen.

Dies bietet den Vorteil, dass der Versicherer eine bestimmte vertraglich festgelegte Mindestsumme zusagt. Die Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, die entsprechenden vertraglich festgelegten Verpflichtungen vollständig mit den betreffenden Finanz-instrumenten zu bedecken.

Die Kapitalanlagen des Versicherungsunternehmens werden somit bei der fondsge-bundenen Lebensversicherung auf Rechnung und auf Risiko des Versicherungsnehmers gehalten. Wertänderungen und Kapitalerträge der Kapitalanlage gehen komplett zu Gunsten beziehungsweise zu Lasten des Versicherungsnehmers.
Einschränkung für Personen mit Epilepsie: NEIN

Risikolebensversicherung, d.h. Versicherung gegen vorzeitigen Tod. Diese Versicherung ist Sinnvoll bei einer Baufinanzierung und/oder zur Absicherung der Familie/des Partners.

Sehr häufig wird von Personen mit Epilepsie ein Risikozuschlag verlangt. Wenn Sie sich von verschiedenen Versicherungen (kostenlos!) ein Angebot einholen, werden Sie feststellen, dass sich die geforderten Risikozuschläge deutlich voneinander unterscheiden. Es ist also empfehlenswert sich mehrere Angebote einzuholen. Die Versicherungen verlangen vom Antragsteller mit Epilepsie einen Kurzbericht über Art der Epilepsie, Verlauf und Prognose. Wichtig ist dass dieser Bericht differenziert und ganz auf Ihre Situation bezogen von Ihrem Arzt abgefasst wird. Wenn Sie sich derzeit gerade in einer schwierigen Behandlungsphase mit häufigen Anfällen befinden, kann es günstig sein, mit dem Antrag noch einige Zeit zu warten, bis Sie einen stabilen Behandlungsstand erreicht haben. Es gibt Versicherungen, die bei Anfallsfreiheit bereit sind, einen früher vereinbarten Risikozuschlag zurückzunehmen oder zumindestens herabzusetzen.
Einschränkung für Personen mit Epilepsie: JA, BEITRÄGE MIT ZUSCHLÄGE

Berufsunfähigkeitsversicherung, d.h. Absicherung gegen das Risiko, vor dem Rentenalter teilweise oder ganz erwerbsunfähig zu werden. Diese Versicherung ist ebenfalls Sinnvoll bei einer Baufinanzierung und zur Absicherung der finanziellen Lücke bei Wegfall des Gehalts. Berufsunfähigkeitsverscherungen werden als eigenständiges Produkt oder in Kombination mit einer Risikolebensversicherung angeboten.

Einschränkung für Personen mit Epilepsie: JA,
Lebensversicherungen in Deutschland lehnen es in der Regel ab, Menschen mit Epilepsie gegen Berufsunfähigkeit zu versichern. Versicherungen in anderen europäischen Ländern sind teilweise offener. Es empfiehlt sich deshalb, dauch Angebote von Unternehmen dieser Länder, die auf dem deutschen Markt aktiv sind, einzuholen. Informationen dazu erhalten Sie über Ihren Versicherungsmakler oder das Internet.

Unfallversicherung, in Verbindung mit einer Lebensversicherung kann in der Regel abgeschlossen werden jedoch zu ungünstigen Bedingungen, z.B. keine Verdoppelung der Summe bei Unfalltod oder Leistungs-ausschluss bei anfallsbedingten Unfällen. Als Epileptiker sind wir immer in der Beweispflicht das der Unfall nicht durch einen Anfall verursacht wurde. Diese Versicherungsart ist auch bei gesunden Menschen nicht zu Empfehlen.

Deshalb sollte jeder der an Epilepsie leidet die Versicherungsbedingungen genau durchlesen, Gesund-heitsfragen wahrheitsgemäß ausfüllen und sich nicht von seinem Versicherungsvertreter dazu hinreißen lassen, im alles zu glauben und es nicht so genau zu nehmen nur weil man sich ja schon so lange kennt und darauf vertrauen das der alles regeln wird wenn was ist. Im Schadensfall prüfen die Versicherungsgesellschaften schon sehr genau, denn schließlich geht es ja an ihr Geld. Und zu guter letzt haben Sie Ihre Beiträge umsonst geleistet da hätten sie das Geld für die Provision des Versicherungsvertreters ihm auch direkt geben können das währe billiger als Jahrelange Beitragszahlung für nichts.

Private Unfallversicherung
Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen sind in Deutschland von der privaten Unfallversicherung Personen ausgeschlossen, die von einem schweren Nervenleiden betroffen sind. Eine  Epilepsie alleine, ohne zusätzliche Behinderung, kann nicht als schweres Nervenleiden im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden.
Einschränkung für Personen mit Epilepsie: NEIN,
Einzige Einschränkung: Unfälle aufgrund eines epileptischen Anfalls


Private Haftpflichtversicherung
Schäden die durch einen Anfall verursacht werden sind nicht durch eine private Haftpflichtversicherung abgesichert, da jemand im während des Anfalls nicht seiner Sinne mächtig ist und/oder seine Bewegungen nicht mehr kontrollieren kann, kann
Ihm nicht der Vorwurf gemacht werden, grobfahrlässig oder gar vorsätzlich im Anfall einen Schaden herbeigeführt zu haben. Für solche Schäden muss weder die Haftpflichtversicherung noch der Anfallskranke selbst aufkommen. Etwas anderes gilt jedoch, wenn er den Anfall voraussehen könnte oder musste oder wenn er die Tätigkeit, bei der er den Schaden verursacht hat, nicht hätte ausüben dürfen. Abgesehen von solchen Situationen empfiehlt es sich für Menschen mit Epilepsie, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, da sie wie jeder andere auch durch Unaufmerksamkeit Schäden verursachen können, für die dann die Haftpflichtversicherung eintritt.